Tag: 12. Februar 2017

Gehoppt wie gesprungen

Unter den Killersätzen, die in der Unternehmenssprache immer beliebter werden, steht die Redewendung oben, ein Vorschlag sei ein „Me too“. Wenn das Management keine Lust hat, sich eine Sache näher anzusehen, wenn es ihm zu teuer erscheint, sich auf das Angebot einzulassen, dann leugnet es den Unterschied mit einer Formel, die in dem Maße verletzt, wie sie ins Persönliche reicht. Das „Ich auch“, einer in der Kindesentwicklung schon früh angemeldeter Anspruch, über den sich der Neid artikuliert, Gerechtigkeit eingefordert wird, der erste Stolz sich meldet, will ja nicht sagen, einer sei derselbe wie der andere, sondern reklamiert Gleichbehandlung. Ein „Me too“ kann, sobald Menschen beteiligt sind, schon allein deswegen kein schlichtes Nachahmerprodukt sein, weil die entscheidende Differenz, die Person, gerade geleugnet wird, indem in der Phrase auf sie paradox angespielt wird. Bei Dienstleistungen gilt, dass das Individuum den Unterschied markiert: scheinbar dasselbe ist sie durch den Einzelnen etwas ganz Anderes.