Bilderverzicht

Vor dem Hintergrund, dass Leben bedeutet, sich zu verändern, artikuliert der erste Satz des Grundgesetzes, nach dem die Würde des Menschen unantastbar sei, einen Verzicht. An ihrer prominentesten Stelle will die Verfassung Raum lassen für die Entwicklung des Individuums, indem sie den Einzelnen davor bewahrt, zum Abbild der Vorurteile zu werden, die andere sich über ihn gebildet haben. Die Unantastbarkeit seiner Würde fordert den unbedingten Schutz vor allen Formen der Festlegung. Gesellschaft gelingt in dem Maße, wie wir es schaffen, einander das Recht einzuräumen, das Bild, das wir anderen über uns vermittelt haben, jederzeit wechseln zu können.