Selbstverschuldete Unmündigkeit

Der Versuch, im Boardrestaurant des Zugs ein Glas zu erhalten für das gekaufte Pils, wird von der Servicekraft der Bahn abgewehrt mit der Begründung, sie sei nicht zuständig. Einigermaßen irritiert fragt der Kunde, ob sie nicht einfach hinter sich ins Regal greifen könne. „Das darf ich nicht. Ich bin hier nur aushilfsweise eingesetzt.“ „Was ist das denn für eine Form von Unmündigkeit?“ bricht es aus ihm heraus. Die Reaktion der Mitarbeiterin am Tresen lässt nicht lang auf sich warten. „Sie meinen wohl eher Mundigkeit. Oder schmeckt Ihnen das Bier gar nicht und trinken Sie, ohne die Lippen zu benutzen.“ Der Reisende, leicht amüsiert, erwidert: „Wenn Sie nur halb so kundenfreundlich wären, wie Sie schlagfertig sind, wäre ich schon weg.“ „Das wäre schade“, gibt sie ihm zu verstehen. Und reicht ihm das Gefäß. Wenig später läuft sie in ihrer Funktion als Kontrolleurin durch den Mittelgang. „Die Fahrscheine, bitte.“ Sie schaut ihn an. „Und von Ihnen hätte ich gern“; er hat ihr seine BahnCard 100 gezeigt, „auf der Rückseite eine Unterschrift. Nehme an, Sie sind mündig.“