Tag: 3. April 2020

Gewissensentscheidung

Die wirklich ernsten Entscheidungen werden gefällt nicht nur – das gilt immer – unter der Bedingung von Ungewissheit. Für sie muss vielmehr angenommen werden, dass auch nach dem Entschluss, also von dem Augenblick an, da die Ungewissheit durch die getroffene Wahl aufgehoben ist, zweifehaft bleibt, ob der geeignete Weg eingeschlagen wurde. Das Gewissen übernimmt im Urteil die Aufgabe, einen Schritt entschlossen zu rechtfertigen, von dem nicht einmal im Nachhinein mit Sicherheit gesagt werden kann, dass er der richtige war.