Vor die Rache hat sich das Recht gesetzt: Militärische Gegenwehr, das sind keine Vergeltungsschläge, sondern durch das Völkerabkommen legitimierte Reaktionen staatlicher Souveränität.
Vor die Rache hat sich das Recht gesetzt: Militärische Gegenwehr, das sind keine Vergeltungsschläge, sondern durch das Völkerabkommen legitimierte Reaktionen staatlicher Souveränität.