Gefälligst

Kaum ein Besuch, ein Einkauf, eine Ferienmiete, die nicht zur Folge hätten, dass ein paar Tage später mit freundlichem Nachdruck die Aufforderung ergeht, die Sache zu beurteilen. Das Netz ist voll solcher nachgereichten Gefälligkeitsgutachten, die wiederum als Bewertungsdurchschnitt Neugierige lenken. In einer Anmerkung zum „Wohlgefallen“ hat Immanuel Kant die Qualität solcher Sätze genau beschrieben: „Ein Urteil über einen Gegenstand des Wohlgefallens kann ganz uninteressiert, aber doch sehr interessant sein, d.i. es gründet sich auf keinem Interesse, aber es bringt ein Interesse hervor.“* Sie stellen das Gegenteil dar zu jenen Äußerungen, die der überschäumenden Begeisterung entstammen, aber andere ob ihrer Absolutheit belästigen und kalt lassen, total interessiert, ganz und gar uninteressant. Was daraus zu folgern ist: nichts als die Souveränität der eigenen Neigungen, die niemanden angehen, keiner Begründung bedürfen, durch nichts sich beeinflussen lassen wollen. Und doch alles andere sind als subjektiv.

* Kritik der Urteilskraft, B 7 Anm.