Recht auf Entschuldigung

Der inflationäre Gebrauch des Satzes „Ich entschuldige mich …“, der als reflexive Wendung über die Autorschaft der Gewähr einer Abbitte täuscht (nur eine letzte Verweigerung kann ich mir symbolisch selber zuschreiben: „Das verzeihe ich mir nie …“), verdeckt, dass ich mich, indem ich das Ansinnen um Nachsicht vorbringe, in die Obhut eines anderen begebe. Er soll Verzeihung walten lassen, und kann daher die ausgestreckte Hand auch ausschlagen. Es gibt kein Recht auf Entschuldigung; genauso wenig existiert die Macht, sich selber exkulpieren zu können. Aus dem Weg geräumt wird eine störende, hässliche, verlegene, böse Sache nur, wenn andere mit anpacken. Und sei es durch das entlastende Wort, mit dem, weil es nie zur Pflicht gemacht werden kann, Menschen wie nirgends sonst zeigen können, wozu Freiheit fähig ist.