Rechtsmittel

Von der kunstvoll formulierten Definition des römischen Juristen Domitius Ulpianus ist nur ein kümmerlicher pragmatischer Rest übrig geblieben. Der Prätorianerpräfekt, der später in den Kanon der bei wichtigen Entscheidungen maßgeblichen Rechtsgelehrten aufgenommen wurde, bestimmte einst: „Gerechtigkeit ist der feste und dauernde Wille, jedem sein Recht zuzuteilen“. Die Gerechtigkeit galt als das regulative Ideal des Rechts. Davon ist in einer Welt, welche die Gerichte mit einem Übermaß an Klagen beschäftigt und in eine kaum zu bewältigende Zahl von Prozessen zwingt, immer weniger zu sehen. Es ist schon viel, wenn es dem Richter gelungen ist, die Schriftsätze vollständig zu lesen. In den übrigen Fällen ergeht ein Urteil in der Regel aus der Verlegenheit, überfordert zu sein. Die sorgt für ein Recht, das sich nicht mehr an der Gerechtigkeit orientiert. Der Richtspruch ist vor allem der glückliche Moment für das Gericht, die Streitsache wieder los zu sein.