Wahlalter, Alterswähler

Nur eine flüchtige Idee: Es würden weniger verlogene politische Versprechungen gegeben, wenn es neben dem Wahlalter, das hierzulande mit achtzehn Jahren erreicht und den Eintritt in das demokratische Grundrecht der Volkssouveränität bedeutet, auch ein Austrittsalter gäbe – spiegelbildlich zur 18 vielleicht mit einundachtzig Jahren. Mit einem Schlag fielen falsche Rücksichten auf Besitzstände weg zugunsten eines offeneren Blicks auf das, was künftig nötig ist. Auch unter den Betagten leben etliche Egobratzen, denen die Perspektiven auf eine Zeit herzlich egal sind, die nicht mehr die ihre ist.