Wohnungsnot

Eigentum verpflichtet. Wohl wahr: den Eigentümer – und den Staat. Denn das Grundgesetz fordert vom Gesetzgeber, einen unantastbaren Freiraum zu schaffen, in dem das Individuum mit dem Seinen machen kann, was es will.* Das unterschlagen jene lässig, die gerade tabulüstern mit Enteignung drohen, um so von den eigenen Fehlleistungen in ihrer Wohn- und Baupolitik abzulenken.

* Art. 14 GG; siehe auch dazu Christoph Gröpl, Kay Windthorst, Christian von Coelln (Hrsg.): Grundgesetz: Studienkommentar, München 2017 und Wilfried Berg: Entwicklung und Grundstrukturen der Eigentumsgarantie. In: Juristische Schulung 2005, 961