Gerade so verdächtig

Der vorsichtig formulierte, juristische Terminus Anfangsverdacht, der staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverpflichtungen nach sich zieht, ist bei genügend öffentlichem Interesse nicht selten verantwortlich für manchen biographischen Knacks und sorgt für das Urteil weit vor einem längst ausgemachten Schuldspruch. Das rechtsstaatliche Regulativ der Unschuldsvermutung wirkt da, eigens mitgenannt, schnell wie gesellschaftlicher Hohn, der gerade noch die Form wahrt.