Gewisse Entscheidungen

Das Gewissen, dem ein gewählter Politiker in einer repräsentativen Demokratie im Letzten verantwortlich zu sein sich wissen sollte, ist eine unbestimmte Instanz, deren Entscheidungen zwar unbedingt sind, deren Rechtfertigungen aber immer nur ungenügend sein können. Weil er nicht Delegierter, sondern Abgeordneter in einem Parlament ist, folgt er keinen fremden Direktiven, sondern jenseits des Fraktionszwangs stets der eigenen besseren Einsicht. Nur auf die gilt es einzuwirken, das gehört zur politischen Hygiene, die Gewalt ausschließt, genauso, wie die Pflicht des Politikers, dafür zu sorgen, dass das Gewissen in seiner Sensibilität nicht durch dauerhafte Ignoranz korrumpiert und so ausgeschaltet wird. Ein gewissenloser Politiker ist in einer Demokratie ein Widerspruch in sich selbst.