Wertvolle Würde, würdevoller Wert

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So wird der erste Artikel des Grundgesetzes im Absatz 1 üblicherweise zitiert. In dieser gekürzten Form bleibt offen, ob man sich an der Menschenwürde nicht vergreifen dürfe oder könne. Beschreibt der Satz etwas, oder schreibt er etwas vor? Und welche Art der Unantastbarkeit könnte gemeint sein, wenn Tag für Tag das Gegenteil geschieht: brutale und unterschwellige, öffentliche oder systematische Verstöße wider die Person? Der zweite Teil des Passus gibt da vorsichtig Aufklärung. Dort heißt es: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Man muss nicht schützen, was nicht angetastet werden kann; man brauchte nicht zu achten, was ohnehin nicht berührt werden könnte. Der grundlegende Eingang in die Rechtsetzung ist ein Wort über die Verletzbarkeit des Menschen und die daher notwendige Unverletzbarkeit von Prinzipien. Das Gesetz ist unantastbar.