Fürsorgepflicht

Die schlechte Gewohnheit, unter Zumutung nur noch das zu verstehen, das es abzumildern gilt durch staatliche Zuwendungen oder gutes Zureden, verkennt die implizite Offerte solcher Ansprüche: an ihnen zu wachsen. Sie verschiebt die Grenze des Unzumutbaren in ein Feld, in dem die Unterscheidung zwischen Egoismus, Egozentrik, Egomanie noch diffus ist, so dass nicht scharf ausgebildet wird, was selbstbewusst Ichstärke heißen kann. Je schneller eine Sache als unannehmbar empfunden wird, desto geringer die Gelegenheit, sich selbst in ihr zu erproben, und desto größer die Neigung, von ihr sich narzisstisch gekränkt zu sehen. Fürsorgepflicht ließe sich auch als Pflicht übersetzen, für die Entwicklung zur Souveränität zu sorgen.