Auch plebs ist das Volk, das eine Stimme hat, die es abgeben kann. So manche Äußerung derer, die dem Lockruf der Populisten folgen, zeugt von einer Dummheit und Dreistigkeit, die düstere Gedanken aufkommen lassen, Artikel 38 des Grundgesetzes zu erweitern um einschränkende Bildungsvoraussetzungen für Wahlen. Diese Art der Wählerbeschimpfung setzte nicht an beim unpassenden Ergebnis, sondern dort, wo es dem Souverän nicht gelingt, das Niveau zu erreichen, das nötig wäre, eine begründete Entscheidung zu fällen. Könnte es nicht Zugangsberechtigungen zum Urnengang geben, die nicht allein ans Lebensalter gebunden sind, sondern jenseits von Gesinnungen an ein bestimmtes Level von Vernünftigkeit gekoppelt (dasselbe gälte dann freilich auch für Politiker) – wie es ja auch möglich ist, in Restaurants oder Discos abzuweisen, wer sich nicht an Dresscodes oder Gepflogenheiten hält? Es gibt nach den Wahlen Anlass zur Fremdscham, die sich nicht der Fremden schämt, die im Land wohnen, sondern der Eigenen.