Tag: 18. August 2024

Kein Kavaliersdelikt

Ähnlich wie die Fahrerflucht, die sich um die selbstverursachten Beulen im Blech nicht schert, wirkt die Gesprächsflucht. Auch da kümmert sich der, der mit seinen Worten Schäden verantwortlich ausgelöst hat, nicht um die Folgen seiner Handlungen. Er verschwindet einfach aus dem gerade noch vertrauten Dialog und hinterlässt mit seiner Wortlosigkeit nicht selten Ratlosigkeit, Verletztheit, das Gefühl von missbräuchlichem Ausgenutztsein. Im Verkehrsrecht gilt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort als Straftat, es ist kein Kavaliersdelikt. Nicht einmal moralisch geächtet hingegen wird, wer sich feige davonmacht aus einem bedeutsamen Austausch.