Tag: 27. Januar 2022

Abfindung

Es kommt selten vor, dass nach der Auflösung einer festen Bindung die Parteien so auseinandergehen, dass sie sich mit der Entscheidung versöhnt abfinden. Zu viele Erwartungen hatte man miteinander geteilt und voneinander Großes erhofft. Das ist nun vorbei, aber es bleibt der quälende Schmerz über das Misslingen, die Enttäuschung, dass Zukunft kein Gemeinschaftsprojekt mehr sein soll. In Phasen des Endes ist nicht gut Reden über das Ende. Daher ist eine der wichtigsten Klauseln in jedem Vertrag, dass schon im Augenblick des Anfangs der Moment und die Modalitäten des Ausstiegs genau geregelt sind. Man sollte den Gedanken der Abfindung nicht scheuen, damit nicht zum Schluss sich mit der Sache keiner nur in Gedanken abfinden muss.